Widerspruch Datenübermittlung

Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr werden alle Bürger von Stotternheim im Heimatblatt in dem Bereich "Jubilare" im jeweiligen Monat, an dem sie Geburtstag haben, veröffentlicht. Wer dies nicht möchte, muss das Formular "Widerspruch zu Datenübermittlungen nach dem Thüringer Meldegesetz (ThürMeldeG) vom 26. 10. 2006 (GVBl. Nr. 15, S. 525)" ausfüllen und beim Bürgeramt der Stadt Erfurt.

Wenn dieses Formular eingereicht wurde, erhält der Ortsteilbürgermeister und die Redaktion keine Information mehr zum Geburtstag.

     
       
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